Beitragsordnung für den Verein HappyLeaf e.V.

Beitragsordnung vom 29.04.2024

§1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur vom Vorstand mit einfacher Mehrheit werden.

Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 7 der Vereinssatzung in der Fassung vom

29.04.2024.

Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

§2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

§3 Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Grundbeitrag §5 und einer zusätzlichen monatlichen Pauschalen §6 gestaffelt im Verhältnis zu den an das Mitglied abgegebenen Menge an Cannabis, Haschisch, Stecklinge oder Samen.

§4 Aufnahmegebühr

  1. Für die Beantragung einer Mitgliedschaft im Verein, beträgt die einmalige Aufnahmegebühr 50,- Euro.
  2. Es erfolgt keine Rückerstattung der Aufnahmegebühr bei Ende der Mitgliedschaft, gleich aus welchen Gründen.

§5 Beitragshöhe

  1. Jedes Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15 Euro zu zahlen.
  2. Es erfolgt keine Rückerstattung des Grundbeitrages für ein Ende der Mitgliedschaft, gleich aus welchen Gründen.

§6 Höhe/Berechnung der monatlichen Pauschale

  1. In jedem Kalendermonat staffelt sich die monatliche Pauschale nach der gesamten Abgabemenge.
  2. Ein Betrag von 6 Euro ist zu entrichten, für jedes Gramm Cannabis, dass an das Mitglied abgegeben wird.
  3. Ein Betrag von 9 Euro ist zu entrichten, für jedes Gramm Haschisch, dass an das Mitglied abgegeben wird.
  4. Ein Betrag von 10 Euro ist zu entrichten, für jeden Steckling oder Samen, der an die Mitglieder abgegeben wird.
  5. Aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben sich die maximale Abgabemengen.
  6. Bei der Abholung muss die Pauschale vollständig bezahlt werden.
  7. Die monatliche Pauschale erhöht sich entsprechend der Abgeholten Menge an Cannabis, Haschisch oder Stecklingen.

§7 PrePaid / Guthabenkonto

  1. Für die Mitglieder wird ein Guthaben/Verrechnungskonto innerhalb des Vereins eingerichtet. Auf dieses Verrechnungskonto kann jedes Mitglied Geld einzahlen. Das Guthaben des Verrechnungskontos kann, sobald die Produkte im Verein verfügbar sind, genutzt werden um Cannabis, Haschisch oder Stecklinge zu den unter §6 genannten Kosten zu erhalten.
  2. Eine Auszahlung von Restguthabens ist erst nach Beendigung der Mitgliedschaft ab dem 31.12.2024 möglich. Das Guthaben wird in 4 gleichen Monatsraten zurückgezahlt.
    Das Guthaben des Guthabenkontos wird nicht verzinst.

§8 Zahlung und Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Lastschrift-Einzugsverfahren zum ersten jeden Monats vom Girokonto abgebucht, und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme.
  2. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen. Rückverrechnungsgebühren werden zu Lasten des Mitgliedes verbucht.
  3. Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist die Zahlung nur auf unser Konto zulässig.

§9 Zahlungsverzug

  1. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird.
  2. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von EUR 5,00 berechnet.
  3. Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied welches den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.

§ 10 Datenverarbeitung

  1. Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§ 11 Härtefälle

  1. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
  2. Eine Änderung der Beitragshöhe ist nicht möglich.

§12 Veränderungen

  1. Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand und dem Kassierer mitzuteilen.
  2. Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr

§13 Gültigkeit der Beitragsordnung

  1. Die Beitragsordnung gilt ab dem 01.07.2024. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch den Vorstand eine Änderung beschlossen wird.

Alle Preise sind inklusive MWst.

Webdesign - Fairy IT
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram