Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept
Der Happy Leaf e.V. Anbauvereinigung
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zielsetzung
- Werbeverbot und Verzicht auf Außenwerbung
3.1. Werbe- und Sponsoringverbot
3.2. Verzicht auf werbende Beschilderungen
- Sicherheitsmaßnahmen
4.1. Alterskontrolle
4.2. Standortauswahl
4.3. Schutzmaßnahmen der Immobilien
- Kinder- und Jugendschutz
5.1. Information und Aufklärung
5.2. Umgang bei Gefährdung des Kindeswohls
5.3. Vermeidung der Weitergabe an Minderjährige
- Qualitätskontrollen und Gesundheitsschutz
6.1. Bestimmungen für Heranwachsende THC-Gehalt
6.2. Dokumentation und Nachverfolgbarkeit
6.3. Einhaltung der Anbau- und Weitergabemengen
6.4. Vermeidung der Weitergabe an Nicht-Mitglieder
6.5. Neutrale Verpackungen und Informationsmaterial
6.6. Qualitätsvorschriften
6.7. Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis
- Aufklärung und Suchtprävention
7.1. Informationsangebote und Suchtprävention
7.2. Konsumverbote und Maßnahmen bei Verstößen
7.3. Weitergabe nur in Reinform
7.4. Verbot der gleichzeitigen Weitergabe von Rauschmitteln
7.5. Maßnahmen bei problematischem Konsum
- Zusammenarbeit und Schulung
8.1. Beratungsangebote und Schulungen
8.2. Kooperation örtlicher Suchtberatungsstellen
8.3. Schulungen für Beschäftigte und Dritte
- Umgang mit potenziellen Verstößen
- Evaluation
- Einleitung
Der Cannabis Social Club Happy Leaf e.V. verfolgt das Ziel, den Jugendschutz zu
gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Einklang mit den
geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.
Unser Präventionsbeauftragter für den Jugend- und Gesundheitsschutz ist Herr
Nicolas Weiss, der über umfangreiche Erfahrung im Bereich der
Suchtprävention verfügt. Er steht allen Mitgliedern für Fragen zur Verfügung und
sorgt dafür, dass die im Konzept vorgesehenen Maßnahmen praktisch
umgesetzt werden.
- Zielsetzung
- Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken und potenziellen
negativen Folgen des Cannabiskonsums.
- Die Aufklärung von Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten über
die Wirkungen und rechtlichen Aspekte von Cannabis.
- Die Förderung des verantwortungsbewussten Umgangs mit Cannabis
innerhalb der Erwachsenengemeinschaft.
- Werbeverbot und Verzicht auf Außenwerbung
3.1. Werbe- und Sponsoringverbot:
- Wir halten das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot strikt ein. Auf
Social Media und anderen Plattformen erfolgt keine Werbung. Unsere
Beiträge dienen ausschließlich der Information und Aufklärung. Es wird
regelmäßig von unseren Suchtpräventionsbeauftragten überprüft.
3.2. Verzicht auf werbende Beschilderungen:
- Es gibt keine auffälligen oder werbenden Beschilderungen an unseren
Immobilien und Anbauflächen. Alle Hinweise sind dezent und informativ
gehalten. Es wird sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.
- Sicherheitsmaßnahmen
4.1. Alterskontrolle:
- Der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten wird nur Personen ab 18 Jahren
gestattet. Dies wird durch eine Ausweiskontrolle am Eingang
sichergestellt.
4.2. Standortauswahl:
Das vollständige Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept kann jederzeit schriftlich angefordert werden. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft wird das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept automatisch zugesendet.