Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept
Der Happy Leaf e.V. Anbauvereinigung
Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Zielsetzung
  3. Werbeverbot und Verzicht auf Außenwerbung
    3.1. Werbe- und Sponsoringverbot
    3.2. Verzicht auf werbende Beschilderungen
  4. Sicherheitsmaßnahmen
    4.1. Alterskontrolle
    4.2. Standortauswahl
    4.3. Schutzmaßnahmen der Immobilien
  5. Kinder- und Jugendschutz
    5.1. Information und Aufklärung
    5.2. Umgang bei Gefährdung des Kindeswohls
    5.3. Vermeidung der Weitergabe an Minderjährige
  6. Qualitätskontrollen und Gesundheitsschutz
    6.1. Bestimmungen für Heranwachsende THC-Gehalt
    6.2. Dokumentation und Nachverfolgbarkeit
    6.3. Einhaltung der Anbau- und Weitergabemengen
    6.4. Vermeidung der Weitergabe an Nicht-Mitglieder
    6.5. Neutrale Verpackungen und Informationsmaterial
    6.6. Qualitätsvorschriften
    6.7. Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis
  7. Aufklärung und Suchtprävention
    7.1. Informationsangebote und Suchtprävention
    7.2. Konsumverbote und Maßnahmen bei Verstößen
    7.3. Weitergabe nur in Reinform
    7.4. Verbot der gleichzeitigen Weitergabe von Rauschmitteln
    7.5. Maßnahmen bei problematischem Konsum
  8. Zusammenarbeit und Schulung
    8.1. Beratungsangebote und Schulungen
    8.2. Kooperation örtlicher Suchtberatungsstellen
    8.3. Schulungen für Beschäftigte und Dritte
  9. Umgang mit potenziellen Verstößen
  10. Evaluation

  1. Einleitung
    Der Cannabis Social Club Happy Leaf e.V. verfolgt das Ziel, den Jugendschutz zu
    gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Einklang mit den
    geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.
    Unser Präventionsbeauftragter für den Jugend- und Gesundheitsschutz ist Herr
    Nicolas Weiss, der über umfangreiche Erfahrung im Bereich der
    Suchtprävention verfügt. Er steht allen Mitgliedern für Fragen zur Verfügung und
    sorgt dafür, dass die im Konzept vorgesehenen Maßnahmen praktisch
    umgesetzt werden.
  2. Zielsetzung
  • Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken und potenziellen
    negativen Folgen des Cannabiskonsums.
  • Die Aufklärung von Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten über
    die Wirkungen und rechtlichen Aspekte von Cannabis.
  • Die Förderung des verantwortungsbewussten Umgangs mit Cannabis
    innerhalb der Erwachsenengemeinschaft.
  1. Werbeverbot und Verzicht auf Außenwerbung
    3.1. Werbe- und Sponsoringverbot:
  • Wir halten das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot strikt ein. Auf
    Social Media und anderen Plattformen erfolgt keine Werbung. Unsere
    Beiträge dienen ausschließlich der Information und Aufklärung. Es wird
    regelmäßig von unseren Suchtpräventionsbeauftragten überprüft.
    3.2. Verzicht auf werbende Beschilderungen:
  • Es gibt keine auffälligen oder werbenden Beschilderungen an unseren
    Immobilien und Anbauflächen. Alle Hinweise sind dezent und informativ
    gehalten. Es wird sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.
  1. Sicherheitsmaßnahmen
    4.1. Alterskontrolle:
  • Der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten wird nur Personen ab 18 Jahren
    gestattet. Dies wird durch eine Ausweiskontrolle am Eingang
    sichergestellt.
    4.2. Standortauswahl:

Das vollständige Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept kann jederzeit schriftlich angefordert werden. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft wird das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept automatisch zugesendet.

Webdesign - Fairy IT
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram